Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen zur Internetpräsenz
§ 5 TMG wird zu § 5 DDG (2024)
Da keine gesetzliche Pflicht besteht, § 5 DDG überhaupt im Impressum anzugeben,
wird empfohlen, auf die Angabe des Paragrafens ("§ 5 TMG/Telemediengesetz" bzw. "§ 5 DDG")
in diesem Impressum komplett zu verzichten.